Betriebliche Arbeitszeiterfassung & 15-Minuten-Rundungsrichtlinie
1. Richtlinien-Übersicht: Zur Gewährleistung einer präzisen Entgeltabrechnung verwendet [Unternehmensname] ein standardisiertes 15-Minuten-Rundungsintervall gemäß arbeitsrechtlichen Grundsätzen.
2. Die 7/8-Minuten-Rundungsregel:
Die Stempelzeiten der Mitarbeiter werden minutengenau erfasst und auf die nächste Viertelstunde (:00, :15, :30, :45) wie folgt gerundet:
- Minuten 1 bis 7: Abrundung auf die vorangegangene Viertelstunde (z. B. 08:07 Uhr wird zu 08:00 Uhr).
- Minuten 8 bis 14: Aufrundung auf die nachfolgende Viertelstunde (z. B. 08:08 Uhr wird zu 08:15 Uhr).
3. Neutralitäts- und Entgeltgarantie: Diese Rundungsrichtlinie ist so gestaltet, dass sie über den gesamten Abrechnungszeitraum hinweg ausgewogen und neutral auf- und abrundet.
4. Gesetzliche Ausnahmen & Pflichtpausen: Soweit gesetzlich vorgeschrieben (z. B. bei gesetzlichen Ruhepausen oder Mindestlohn-Nachweisen), gelten minutengenaue Stempelzeiten.